Die Leitungen der Zentralen Studienberatung (ZSB) haben anlässlich des 50-jährigen Bestehens der ZSB in Nordrhein-Westfalen am Freitag, 15. März 2024 in die Uni Wuppertal eingeladen, um die Arbeit der Beratungsstellen zu feiern, zu präsentieren zu und reflektieren. Auch HSHL-Kanzlerin Sandra Schlösser und Melanie Rambeck, Nina Eichhorn und Diana Hölscher von der ZSB der Hochschule Hamm-Lippstadt gehörten zu den 320 Gästen aus 34 nordrhein-westfälischen Hochschulen.
"Studentinnen und Studenten, Eltern und Hochschulen können sich auf die kompetente Hilfe und die zuverlässige Unterstützung der Zentralen Studienberatung verlassen – und das seit beeindruckenden 50 Jahren", sagte NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes in ihrer Rede beim Festakt. Den Mitarbeiter*innen sei es in dieser Zeit gelungen, ihr Angebot kontinuierlich weiterzuentwickeln und den Bedürfnissen anzupassen. "So gelingt es mit guter Beratung, mehr Studentinnen und Studenten zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen oder sie in eine andere Ausbildung zu vermitteln. Davon profitiert auch der Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen, weil junge Fachkräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen."
Weitere Grußworte wurden von der Rektorin der Uni Wuppertal Prof. Dr. Brigitta Wolff, der Vizepräsidentin TH Köln Prof. Dr. Sylivia Heuchemer und der Vorsitzenden der Gesellschaft für Information, Beratung und Therapie an Hochschulen e.V. (GIBeT) Beate Lipps gehalten, in denen die Wertschätzung und Wichtigkeit der Zentralen Studienberatung beleuchtet wurde. Im Anschluss bot sich dann noch die Möglichkeit für einen fachlichen Austausch.
"Die Zentrale Studienberatung trägt zu fundierten, eigenverantwortlichen Studien- und Berufswahlentscheidungen von Schüler*innen bei und stellt für Studieninteressierte wie Studierende eine ergebnisoffene und personenzentrierte Anlaufstelle zur Unterstützung bei studienrelevanten sowie entwicklungspädagogischen und persönlichen Frage- und Problemstellungen", erklärt Melanie Rambeck, Leitung der ZSB der HSHL. Dass dies in NRW auch – und seit 1974 – im Hochschulgesetz verankert sei, zeige die Anerkennung und Relevanz der Beratungsarbeit.