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HSHL-Präsidium beschlieẞt Einrichtung von AGG-Beschwerdestelle

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss in jedem Betrieb, auch in öffentlich-rechtlichen Dienststellen, eine Beschwerdestelle für Diskriminierungen bestimmt und bekannt gemacht werden. Im März 2024 hat das Präsidium der HSHL die Einrichtung einer solchen an der Hochschule beschlossen.

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss in jedem Betrieb, auch in öffentlich-rechtlichen Dienststellen, eine Beschwerdestelle für Diskriminierungen bestimmt und bekannt gemacht werden. Im März 2024 hat das Präsidium der HSHL die Einrichtung einer solchen an der Hochschule beschlossen.

Angesiedelt ist die AGG-Beschwerdestelle wegen des formalen und stark juristischen Charakters im Dezernat 1, Sachgebiet 1.4 (u.a. Justiziariat), und wird von Friederike Mehringer und Anne-Christina Weber geleitet. Die Einrichtung wurde durch die AG Antidiskriminierung vorbereitet.

Bei ihrer Arbeit geht es um das Recht der Beschäftigten, sich zu beschweren, wenn sie sich aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, wegen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert fühlen.

Im Beschwerdeverfahren wird in einem ersten Schritt der zugrunde liegende Sachverhalt ermittelt und in einem zweiten das Vorliegen einer Diskriminierung im Sinne des AGG geprüft. Dabei handelt es sich um ein streng vertrauliches Verfahren, das die Rechte der Beteiligten wahrt. "Nichts geschieht ohne das Einverständnis der antragstellenden Person", versichert Anne-Christina Weber.

Die Rechte der Arbeitnehmervertretungen sowie der Kontakt zu diesen bleiben von der AGG-Beschwerdestelle völlig unberührt. "Die Einrichtung der Beschwerdestelle reiht sich zudem ein zum Statement der HSHL für Toleranz", so Weber.

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