An der Hochschule Hamm-Lippstadt findet am Dienstag, dem 05. Dezember 2023 von 10:00 bis 13:00 Uhr sowie Mittwoch, dem 06. Dezember 2023 von 09:00 bis 15:00 Uhr die Senatswahl statt. Wer darf wählen? Wie viele Stimmen hat man? Und worum genau geht es überhaupt? Wir haben versucht, hier zu den wichtigsten Fragen Antworten zu finden.
Was ist der Senat?
Der Senat ist ein Gremium, das wichtiger Teil der akademischen Selbstverwaltung ist. Er ist eines der zentralen Organe einer Hochschule neben Rektorat, Rektorin (bzw. bei uns Präsidentin), Hochschulrat und Hochschulwahlversammlung. Er wird demokratisch gewählt und spielt eine wichtige Rolle bei der Festlegung von Richtlinien, der Überwachung von akademischen Angelegenheiten und der Vertretung verschiedener Interessengruppen innerhalb der Hochschulgemeinschaft. Die genaue Zuständigkeit ist im Hochschulgesetz NRW festgelegt.
Wer wählt den Senat?
Alle Hochschulangehörige wählen den Senat, unterteilt in vier Wähler*innengruppen:
1. Professor*innen
2. WiMa und Lehrkräfte für besondere Aufgaben
3. weitere Mitarbeiter*innen an der Hochschule
4. Doktorand*innen und die Studierenden
Dabei hat jede wählende Person eine Stimme, auch wenn sie mehreren Statusgruppen angehört. Wer einer Statusgruppe angehört, wählt auch in dieser Statusgruppe.
Wie lange dauert die Amtszeit eines Senats?
Die Amtszeit der Vertreter*innen beträgt nach Grundordnung der HSHL vier Jahre mit Ausnahme der Amtszeit der Vertreter*innen der Studierenden – ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Informationen zum Senat der HSHL gibt es auch hier.
Ansonsten gilt: Alle Hochschulangehörigen sollten unbedingt ihre Chance nutzen und sich an der Senatswahl beteiligen.