Alle Mitglieder und Angehörige der Hochschule müssen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit geltende Gesetze und Vorschriften beachten. Sollten Sie dennoch im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit an der Hochschule Kenntnis davon erlangen, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, sind wir für einen entsprechenden Hinweis dankbar.
Am 02. Juli 2023 ist in diesem Zusammenhang das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches der Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) dient, in Kraft getreten. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende geschützt werden, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit auf Rechts- und Regelverstöße aufmerksam machen.
Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde für die folgenden Hochschulen eine interne zentrale Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet
- Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
- Hochschule für Gesundheit
- Hochschule Hamm-Lippstadt
- Hochschule Ruhr West
- Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Meldungen über Regelverstöße an diese Meldestelle sind elektronisch oder telefonisch möglich.
Die Meldekanäle sind in der Seitenleiste bzw. unten zu finden.
Darüber hinaus besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit, eine externe Meldung an die zuständige Behörde beim Bund oder der EU vorzunehmen. Für die Hochschulen ist dies explizit die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz.
Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich ermutigen, die interne Meldestelle zu nutzen, damit wir direkt eine Verbesserung vor Ort bewirken können.
Bei allen Meldungen soll die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Person sowie die Vertraulichkeit Dritter geschützt werden. Die Information über die hinweisgebende Person darf nur in definierten Ausnahmefällen (§ 9 HinSchG) herausgegeben werden. Die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden beachtet.
Die Meldestelle ist zu Vertraulichkeit verpflichtet.