Der Personalrat Technik und Verwaltung vertritt die Interessen der Mitarbeitenden der Hochschule Hamm-Lippstadt gemäß dem Landespersonalvertretungsgesetz NW. Der Personalrat wird frühzeitig in Entscheidungen einbezogen und hat verschiedene Rechte. Die Hochschule Hamm-Lippstadt hat am 05.07.2023 den Personalrat Technik und Verwaltung gewählt.
Auf einen Blick
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Mitbestimmen und mitwirken
- Informationsrecht: Die Dienststellenleitung ist verpflichtet, den Personalrat rechtzeitig und umfassend zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen, damit das Gremium seine Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen kann.
- Anhörungsrecht: Der Personalrat hat das Recht, sich bei Anhörungen zu äußern und Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Dienststelle zu nehmen.
- Mitwirkungsrecht: Der Personalrat wird bei Entscheidungen einbezogen, basierend auf einer Verständigung beider Seiten.
- Mitbestimmungsrecht: Bei Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen, muss der Personalrat zustimmen, bevor sie umgesetzt werden dürfen.
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Aufgabenbereiche
Zu den allgemeinen Aufgaben nach § 64 LPVG gehören:
- Die Regelung und Erfassung von Arbeitszeiten
- Die Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen zugunsten der Beschäftigten
- Die Wahrung der Vereinigungsfreiheit
- Die Einhaltung von Unfallverhütungs- und Gesundheitsbestimmungen
- Die Bearbeitung von Beschwerden
- Die Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung von Schwerbehinderten und anderen Schutzbedürftigen
- Die Beantragung von Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Schwerbehinderten
- Die Integration ausländischer Mitarbeiter und die Förderung des Verständnisses zwischen verschiedenen Kulturen
- Die Gleichstellung von Frauen und Männern
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Leitbild des Personalrats
- Förderung von guter Zusammenarbeit durch sachgerechte, umfassende Information aller beteiligten Seiten
- Sicherstellung einer umfassenden Transparenz bei allen Dienststellenentscheidungen durch "offene" Entscheidungsfindung
- Wahrnehmung der Rolle als Beauftragte für Gerechtigkeit u.a. in Form von Gleichbehandlung
- Wahrung der Persönlichkeitsrechte, insbesondere bei Interessenkollisionen zum Informationsbedürfnis
- Sicherstellung eines Schutzschirms für Mitarbeitende bei unangemessenen Ermessensentscheidungen der Dienststelle