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Hochschule Hamm-Lippstadt

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PERSONALRAT TECHNIK UND VERWALTUNG

Mitbestimmung

Der Personalrat begleitet alle Entscheidungen der Hochschule in mitbestimmungs-, mitwirkungs- und anhörungspflichtigen Bereichen des Arbeitsrechts.

Der Personalrat Technik und Verwaltung vertritt die Interessen der Mitarbeitenden der Hochschule Hamm-Lippstadt gemäß dem Landespersonalvertretungsgesetz NW. Der Personalrat wird frühzeitig in Entscheidungen einbezogen und hat verschiedene Rechte. Die Hochschule Hamm-Lippstadt hat am 05.07.2023 den Personalrat Technik und Verwaltung gewählt.

Auf einen Blick

  • Mitbestimmen und mitwirken
    • Informationsrecht: Die Dienststellenleitung ist verpflichtet, den Personalrat rechtzeitig und umfassend zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen, damit das Gremium seine Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen kann.
    • Anhörungsrecht: Der Personalrat hat das Recht, sich bei Anhörungen zu äußern und Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Dienststelle zu nehmen.
    • Mitwirkungsrecht: Der Personalrat wird bei Entscheidungen einbezogen, basierend auf einer Verständigung beider Seiten.
    • Mitbestimmungsrecht: Bei Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen, muss der Personalrat zustimmen, bevor sie umgesetzt werden dürfen.
  • Aufgabenbereiche

    Zu den allgemeinen Aufgaben nach § 64 LPVG gehören:

    • Die Regelung und Erfassung von Arbeitszeiten
    • Die Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen zugunsten der Beschäftigten
    • Die Wahrung der Vereinigungsfreiheit
    • Die Einhaltung von Unfallverhütungs- und Gesundheitsbestimmungen
    • Die Bearbeitung von Beschwerden
    • Die Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung von Schwerbehinderten und anderen Schutzbedürftigen
    • Die Beantragung von Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Schwerbehinderten
    • Die Integration ausländischer Mitarbeiter und die Förderung des Verständnisses zwischen verschiedenen Kulturen
    • Die Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Leitbild des Personalrats
    • Förderung von guter Zusammenarbeit durch sachgerechte, umfassende Information aller beteiligten Seiten
    • Sicherstellung einer umfassenden Transparenz bei allen Dienststellenentscheidungen durch "offene" Entscheidungsfindung
    • Wahrnehmung der Rolle als Beauftragte für Gerechtigkeit u.a. in Form von Gleichbehandlung
    • Wahrung der Persönlichkeitsrechte, insbesondere bei Interessenkollisionen zum Informationsbedürfnis
    • Sicherstellung eines Schutzschirms für Mitarbeitende bei unangemessenen Ermessensentscheidungen der Dienststelle

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