Die Schwerbehindertenvertretung, kurz SBV, ist die gewählte Interessenvertretung der Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten der HSHL. Ihre Aufgabe ist es, sich für die Rechte und Belange von Menschen mit Schwerbehinderung einzusetzen und sie in ihrer Arbeit zu unterstützen. Zudem vertritt die SBV auch gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeitende ohne die Anerkennung als schwerbehinderte Person.
Die Mitglieder der SBV unterliegen der Schweigepflicht. Dieses Ehrenamt wird alle vier Jahre von den schwerbehinderten Beschäftigten der HSHL gewählt. Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch §178 (SGB) IX. Unter anderem sind die Vertreter*innen der HSHL in der Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Hochschulen, Universitäten, Universitätskliniken und hochschulnahen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten.