Nichts verpassen: alles, was Ihr wissen solltet...
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Semesterbeitrag
Für ein Studium an der Hochschule Hamm-Lippstadt ist lediglich der sogenannte "Semesterbeitrag" zu zahlen. Dieser ist verpflichtend für alle Studierenden unabhängig von ihrem Einkommen. Zusätzliche Studiengebühren entfallen.
Mit dem "Semesterbeitrag" kommt Ihr in den Genuss von Leistungen etwa durch das Studentenwerk und von Eurer Vertretung der Studierendendschaft, dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Und ganz wichtig natürlich: Ihr erhaltet das Semesterticket für Fahrten im öffentlichen Nahverkehr.
Immer wieder neu
Der Semesterbeitrag fällt bei der Einschreibung und jedes Semester mit der Rückmeldung an. In welcher Höhe wird jeweils neu festgesetzt.
Für das Sommersemester 2025 beträgt der Semesterbeitrag an der HSHL 289,90 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:
- Sozialbeitrag für das Studentenwerk: 98 Euro
- Deutschlandticket: 176,40 Euro
- Studierendenschaftbeitrag (AStA): 15,50 Euro (Hinweise zur Härtefallregelung)
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2025 muss bis zum 31. Januar 2025 gezahlt werden. Aus organisatorischen Gründen möchten wir Euch bitten, den Betrag erst zu überweisen, nachdem Ihr die entsprechende Aufforderung per E-Mail von uns erhalten habt. Die Bearbeitung der Zahlung nimmt einige Tage in Anspruch. Daher bitten wir Euch um etwas Geduld bis Ihr die Zahlungsbestätigung von uns erhaltet.
Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2025/26 wird zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich Februar 2025) bekannt gegeben. Wir möchten darum bitten, von einer vorzeitigen Überweisung eines beliebigen Betrags abzusehen.
Weitere Infos
Bei vorsorglicher Rückmeldung zu einem Semester wird der Semesterbeitrag vollumfänglich erstattet, wenn der/die Studierende den Exmatrikulationsantrag und den Rückerstattungsantrag, der im Campus Office Online Konto zu finden ist, mit Wirkung vor Beginn der offiziellen Vorlesungszeit stellt. Nach Anbruch der Vorlesungszeit wird bis zum 31.10. in Wintersemestern bzw. 30.04. in Sommersemestern der Beitrag für das Deutschlandticket erstattet.
Der Antrag auf Rückerstattung von Beiträgen kann in Form einer pdf-Datei oder als Scan/Foto per E-Mail an studierendenservice.lp@hshl.de für Studierende am Campus Lippstadt und an studierendenservice.hamm@hshl.de am Campus Hamm gesendet werden.
Alternativ ist die Einreichung auf dem Postweg möglich.
Die Erstattung von Semesterbeiträgen ist nur im Rahmen von Exmatrikulation oder Urlaubssemestern möglich.
Der Studierendenservice führt die Erstattungen nicht selbst durch, sondern leitet die Anträge lediglich weiter. Daher können wir keine Auskünfte zu einer etwaigen Dauer bis zur Erstattung geben. In Einzelfällen kann diese bis zu 3 Monaten in Anspruch nehmen.
Kontoverbindung
Empfänger: Hochschule Hamm-Lippstadt
IBAN-Nr.: DE85 4145 0075 0000 0110 80
BIC-Code: WELADED1SOS, Sparkasse Hellweg-Lippe
Verwendungszweck: Matrikelnummer!Achtung: Die Matrikelnummer erhalten alle Erstsemester im Rahmen ihres Einschreibeverfahrens. Die Studierenden, die sich für das jeweilige Semester zurückmelden, finden ihre Matrikelnummer auf ihrem Studienausweis.
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Deutschlandsemesterticket
Im Semesterbeitrag ist das Deutschlandsemesterticket enthalten, das ihr selbst online generieren könnt. Dazu müsst Ihr auf die Seite des NRW-Tickets gehen und könnt Euch mit ein paar Schritten das Deutschlandsemesterticket erstellen.
Dieses berechtigt Euch zur Nutzung vieler öffentlicher Verkehrsmittel im Regionalverkehr des Landes Nordrhein-Westfalens.
Die genauen Benutzungsbestimmungen − zum Beispiel die Mitnahmeregelungen, Gültigkeit für Verkehrsmittel und Mitnahmepflicht von Ausweisdokumenten − legt der zuständige Verkehrsverbund fest.
Das Ticket wird nach Bestellung im PDF-Format zum Download bereitgestellt, welches auf einem mobilen Endgerät hochgeladen werden muss. Ein Papierausdruck ist bei der Ticketkontrolle nicht zulässig.
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BAföG
Das sogenannte BAföG ist eine finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das Geld bekommt Ihr während des Studiums vom Staat, und wird erst nach dem Abschluss bzw. der Exmatrikulation zurückgezahlt. Allerdings ist nicht jeder förderungsberechtigt.
Am besten wendet Ihr Euch direkt an das Studierendenwerk Paderborn, das für die Hochschule Hamm-Lippstadt bei der BAföG-Beantragung zuständig ist. Hier könnt Ihr alle Fragen rund um Beantragung, Förderungsdauer, Förderungshöhe usw. loswerden.
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Wohnen in Hamm und Lippstadt
Ihr seid bereits eingeschrieben oder werdet an der Hochschule Hamm-Lippstadt studieren und sucht eine Bleibe? Das Studierendenwerk Paderborn ist für die Studierendenwohnheime der HSHL zuständig. Daneben gibt es einige private Angebote.
Seit dem Wintersemester 2014/15 gibt es Wohnungsangebote im Studierendenwohnheim in Lippstadt. Infos hier »
In Hamm gibt es eine studentische Wohnanlage "Lofts im Zentrum" mit 99 Wohnplätzen. Infos hier »
Zusätzlich steht das Sci:Q Campus Living zur Verfügung, welches sich gegenüber vom Campus Hamm befindet. Infos hier »Ob WG, Ein-Zimmer-Bude oder Luxusapartment – passende Angebote finden sich in der Privatzimmersuche des Studierendenwerkes Paderborn oder im Immobilienteil der jeweiligen Regionalzeitungen, dem Westfälischen Anzeiger und dem Patrioten, und natürlich in den einschlägigen Immobilienportalen.
Weitere Fragen? Der AStA hilft!
In welchem Gebiet findet man Wohnungen? Wie finde ich eine WG? Soll ich meine Eltern zur Wohnungsbesichtigung mitbringen? Erfahrungen aus erster Hand bekommst Du bei unserem Allgemeine Studierendenausschuss (AStA).