Örtliche Zulassungsbeschränkungen der Bachelorstudiengänge
In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die Studienplätze zum größten Teil (ca. 80 Prozent) nach Hochschulzugangsberechtigungs(HZB)-Note an die besten Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Die zuletzt zugelassene Person bestimmt mit ihrer Durchschnittsnote den Numerus Clausus (NC), der aus diesem Grund jedes Jahr variiert. Zudem beeinflusst für einen kleinen Teil der Studienplätze neben der HZB auch die Wartezeit (WZ) die Vergabe von Studienplätzen.
Zulassungsbeschränkungen Bachelorstudiengänge im Detail
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Wintersemester 2016/17
Die NCs für die zulassungsbeschränkten Studiengänge der Hochschule Hamm-Lippstadt zum Wintersemester 2016/17 nach dem letzten Nachrückverfahren:
- Interkulturelle Wirtschaftspsychologie: nach HZB: Note 2,4 (WZ: 2 Semester) / nach Wartezeit: 6 Semester (Note: 3,8)
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit HZB-Noten 1,0 bis 2,3 haben einen Studienplatz erhalten. - In den Studiengängen "Betriebswirtschaftslehre", "Biomedizinische Technologie", "Gesundheits- und Sportingenieurwesen", "Technisches Management und Marketing", "Umweltmonitoring und Forensische Chemie": Im letzten Nachrückverfahren konnte allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Studienplatz angeboten werden.
- Alle weiteren Bachelorstudiengänge der HSHL waren zum Studienstart Wintersemester 2016/17 zulassungsfrei.
- Interkulturelle Wirtschaftspsychologie: nach HZB: Note 2,4 (WZ: 2 Semester) / nach Wartezeit: 6 Semester (Note: 3,8)
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Wintersemester 2015/16
Die NCs für die zulassungsbeschränkten Studiengänge der Hochschule Hamm-Lippstadt zum Wintersemester 2015/16 nach dem letzten Nachrückverfahren:
- Interkulturelle Wirtschaftspsychologie: nach HZB: Note 2,4 (WZ: 0) / nach Wartezeit: 4 Semester (Note: 2,8)
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit HZB-Noten 1,0 bis 2,4 haben einen Studienplatz erhalten. - Gesundheits- und Sportingenieurwesen: nach HZB: Note 3,6 (WZ: 0) / nach Wartezeit: 1 Semester (Note: 3,8)
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit HZB-Noten 1,0 bis 3,6 haben einen Studienplatz erhalten. - In den Studiengängen "Technisches Management und Marketing" sowie "Umweltmonitoring und Forensische Chemie": Im letzten Nachrückverfahren konnte allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Studienplatz angeboten werden.
- Alle weiteren Bachelorstudiengänge der HSHL waren zum Studienstart Wintersemester 2015/16 zulassungsfrei.
- Interkulturelle Wirtschaftspsychologie: nach HZB: Note 2,4 (WZ: 0) / nach Wartezeit: 4 Semester (Note: 2,8)
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Wintersemester 2017/18
Die NCs für die zulassungsbeschränkten Studiengänge der Hochschule Hamm-Lippstadt zum Wintersemester 2017/18 nach dem letzten Nachrückverfahren:
- Interkulturelle Wirtschaftspsychologie: nach HZB: Note 2,4 (WZ: 3 Semester) / nach Wartezeit: 4 Semester (Note: 3,3)
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit HZB-Noten 1,0 bis 2,3 haben einen Studienplatz erhalten. - In den Studiengängen "Betriebswirtschaftslehre", "Biomedizinische Technologie", "Gesundheits- und Sportingenieurwesen", "Technisches Management und Marketing", "Umweltmonitoring und Forensische Chemie": Im letzten Nachrückverfahren konnte allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Studienplatz angeboten werden.
- Alle weiteren Bachelorstudiengänge der HSHL waren zum Studienstart Wintersemester 2017/18 zulassungsfrei.
- Interkulturelle Wirtschaftspsychologie: nach HZB: Note 2,4 (WZ: 3 Semester) / nach Wartezeit: 4 Semester (Note: 3,3)
Örtliche Zulassungsbeschränkungen der Masterstudiengänge
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen werden die Studienplätze nach der Bachelor-Abschlussnote an die besten Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Die zuletzt zugelassene Person bestimmt mit ihrer Durchschnittsnote die örtliche Zulassungsbeschränkung, die aus diesem Grund jedes Jahr variiert. Eine Wartezeit spielt bei der Vergabe von Masterstudienplätzen keine Rolle. Jedoch gibt es individuelle Voraussetzungen für die Aufnahme eines Masterstudiums an der Hochschule Hamm-Lippstadt. Diese Informationen finden sich auf den Seiten der einzelnen Studiengänge wieder.
Zulassungsbeschränkungen Masterstudiengänge im Detail
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Sommersemester 2017
Die Zulassungsbeschränkungen für die Masterstudiengänge der Hochschule Hamm-Lippstadt zum Sommersemester 2017 nach dem letzten Nachrückverfahren:
- Angewandte Biomedizintechnik: 1,9
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss mit der Note 1,0 bis 1,9 haben einen Studienplatz erhalten, sofern sie die weiteren Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang erfüllten. - Product and Asset Management: 2,0
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss mit der Note 1,0 bis 2,0 haben einen Studienplatz erhalten, sofern sie die weiteren Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang erfüllten. - Biomedizinisches Management und Marketing: 2,2
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss mit der Note 1,0 bis 2,2 haben einen Studienplatz erhalten, sofern sie die weiteren Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang erfüllten. - Alle weiteren Masterstudiengänge der HSHL waren zum Studienstart im Sommersemester 2017 zulassungsfrei.
- Angewandte Biomedizintechnik: 1,9