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CHEMISCHE CHARAKTERISIERUNG VON LIQUIDS FÜR ELEKTRONISCHE ZIGARETTEN

Ziel des Projektes ist der Nachweis einzelner Inhaltsstoffe in Liquids

Während in der jüngsten Vergangenheit die klassische Zigarette den Markt der Suchtgüter maßgeblich bestimmte, steigen heutzutage weltweit immer mehr Menschen auf die elektronische Variante der Zigarette, die sog. e-Zigarette, um. Anstatt des Tabaks kommen in den e-Zigaretten sog. Liquids zum Einsatz, die verdampft und dann vom Konsumierenden inhaliert werden. Aufgrund der zahlreichen Rezepturen und Möglichkeiten, Liquids zu "dampfen", wurden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zwei Verordnungen zur Änderung der Tabakerzeugnisverordung entworfen, um verstärkt auch die Zusatz- bzw. Inhaltsstoffe u.a. auch von Aromen in Liquids zu regulieren.

Das Tabakerzeugnisgesetz vom 4. April 2016 und die darauf gestützte Tabakerzeugnisverordnung setzen Vorgaben der europäischen Richtlinie 2014/40/EU zur "Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG" (Tabakproduktrichtlinie) um. Hier angegeben ist eine Liste verbotener Inhaltsstoffe deren Nachweis das Ziel des angestrebten Projektes darstellen. Auf Basis der Kopplung eines gaschromatographischen Systems mit einem Ionenmobilitätsspektrometer und paralleler Validierung mittels MS soll ein sowohl qualitatives als auch quantitatives Verfahren zum sensitiven und selektiven Nachweis einzelner Inhaltsstoffe entwickelt werden.

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