Demokratie in der Wissenschaft
Ein wichtiges Gremium in der Selbstverwaltung der Hochschule Hamm-Lippstadt ist der Senat. Zu seinen Aufgaben gehören gemäß Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen:
- Die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums
- Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums
- Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule
- Billigung von Planungsgrundsätzen
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Departments, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten
- Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Der Senat setzt sich zusammen aus gewählten Vertreter*innen der Gruppe der Professor*innen, der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und der Studierenden. Mit beratender Stimme gehören zudem die Mitglieder des Präsidiums, die Leiter*innen der Departments, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die oder der Vorsitzende des Personalrats, die Gleichstellungsbeauftragte und die oder der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses dem Senat an.
In regelmäßigen Abständen findet die demokratische Wahl der Mitglieder des Senats statt. Die Amtszeit der Vertreter*innen beträgt vier Jahre mit Ausnahme der Amtszeit der Vertreter*innen der Studierenden – ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre.